Dienstag, August 03, 2010

Verfassungsgericht stärkt Rechte unverheirateter Väter

Geschlechtergerechtigkeit ist möglich. Karlsruhe bestätigt die Thesen der Männerrechtsbewegung – und serviert ihr einen juristischen Erfolg:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Derzeit können Betroffene nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten – dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht, hieß es nun.


Guck an.

Weiter heißt es:

Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Es hatte gerügt, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge. Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.


Die Diskriminierung von Männern – für viele vor ein paar Jahren noch ein Witz, heute Thema in der Tagesschau.