Freitag, Februar 16, 2007

„Ob das eines Rechtsstaats würdig ist ...“

Volker Zastrow befindet in der FAZ, da eine sinnvolle Verteidigung ohnehin nicht möglich war, hätte man sich den Schauprozess gegen Ernst Zündel auch gleich schenken können:

Der Straftatbestand des Holocaust-Leugnens (der natürlich anders heißt) wurde erst 1994 eingeführt. Er macht es einem Überzeugungstäter unmöglich, entlastende Beweise anzuführen - da ja das Leugnen von Sachverhalten verboten wurde, muss mit verboten werden, darüber zu verhandeln, ob es welche sind. Sonst würde die Verhandlung selbst zur strafbaren Handlung.


Inzwischen, und darin ist Zastrow zuzustimmen, sei es schon strafbar, eine bestimmte Meinung zu vertreten. Was eine „statistische Zunahme einschlägiger Taten“ bedeute, aber niemandem nutze.

Labels: