Donnerstag, März 22, 2007

Skandal: Deutsche Richterin billigt Gewalt gegen Muslimin

Fälschliche Berufung auf Koran - Gilt Schutz der körperlichen Unversehrtheit und Grundgesetz nicht für Muslime?


Der Fall selbst geht breit durch die Presse, die Stellungnahmen deutscher Muslime weit weniger. Islam.de gibt ihr Raum:

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland ist der Auffassung, dass die Richterin im vorliegenden Fall unbedingt im Sinne der deutschen Verfassung hätte urteilen müssen.

Der ZMD bekennt sich uneingeschränkt zum Grundgesetz. Gewalt und Misshandlung von Menschen, egal ob Mann oder Frau, sind zudem natürlich auch im Islam Gründe, die eine Scheidung rechtfertigen. Insofern gibt es auch hier keinen Widerspruch von Islam und Grundgesetz. Einer misshandelten Frau ist es auf gar keinen Fall zuzumuten, die Ehe weiterzuführen.

Die Vorsitzende des Frauen-Netzwerks in Deutschland HUDA e.V., Karimah Körting-Mahran, sagte dazu: "Als muslimische Frauen fragen wir uns, ob wir neben manch frauenfeindlich denkenden Muslimen jetzt auch noch deutsche Gerichte davon überzeugen müssen, dass die Frau auf der gleichen Stufe steht wie der Mann." Und weiter meinte sie: "Die Richterin stellt sich auf die Stufe der Taliban".

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