Mittwoch, Mai 19, 2010

Richter verweigert heterosexuellem Paar Eingetragene Partnerschaft

"Wenn der Gesetzgeber schon zwei verschiedene Modelle schafft, dann sollen sie auch allen offen stehen", erklärt der Mann. Seine Partnerin beruft sich zudem auf den Gleichheitsgrundsatz, laut dem niemand wegen seines Geschlechtes diskriminiert werden dürfe. "Also auch wir Heterosexuellen nicht."

Daher haben die Linzer beim Magistrat den Antrag auf die Eingetragene Partnerschaft gestellt, der aufgrund der gesetzlichen Lage abgelehnt wurde. Sie beriefen, nun liegt der Akt bei der Oberösterreichischen Landesregierung. Wenn er, wie zu erwarten, auch dort abgelehnt wird, will sich das Paar an den Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof wenden.


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