Europarat warnt vor Burkaverbot
Ein solches Verbot wäre ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, heißt es in der am Sonntag veröffentlichten Erklärung weiter. Diese garantiere die Grundrechte auf Schutz des Privatlebens und auf Religionsfreiheit. Einschränkungen dieser Rechte lasse die Konvention nur zu, wenn dies zur Wahrung der Demokratie, der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten erforderlich sei, betonte Hammarberg. Dies treffe aber für das Tragen von Burka und Nikab nicht zu - zumal die Anzahl der verschleierten Frauen in Europa sehr gering sei.
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