Donnerstag, Juli 07, 2011

Martenstein: "Es gibt kein "gutes" und kein "böses" Geschlecht

Das Kasseler Landgericht hat vor einigen Tagen einen Lehrer freigesprochen, der zuvor fünf Jahre lang als vermeintlicher Vergewaltiger im Gefängnis gesessen hatte. Weil er ein Geständnis verweigert hatte, war der Mann außerdem zwangsweise einer psychiatrischen Behandlung unterzogen worden. Das vermeintliche Opfer hatte, wie das Gericht jetzt feststellte, bereits in anderen Fällen Lügengeschichten erfunden, um sich Vorteile zu verschaffen. Nach der angeblichen Tat war die Frau Tennis spielen gegangen, anschließend besuchte sie einen Frauenstammtisch.

(...) Schuld muss bewiesen werden, alles andere wäre das Ende des Rechtsstaats. Ein Sonderrecht für das Delikt „Vergewaltigung“ kann es nicht geben. In der Diskussion über die Fälle Jörg Kachelmann und Dominique Strauss-Kahn hatte man manchmal den Eindruck, als ob einige Kommentatorinnen am liebsten ein Sonderrecht für Männer schaffen würden, in dem die Beweislast zu Ungunsten des Angeklagten umgekehrt wird. Sind Männer etwa nicht sowieso und grundsätzlich Täter? Die ehemalige „taz“-Chefredakteurin Bascha Mika zum Beispiel macht sich in einem Kommentar lustig über die Angst von Männern, als „Sextäter angeschwärzt und gejagt zu werden“. Sie scheint das gut zu finden. Frau Mika würde das Lachen sicher vergehen, wenn man sie unschuldig fünf Jahre lang einsperren und zwangspsychiatrisieren würde.


Das Problem sind natürlich nicht nur Frauen wie Mika, sondern zum Beispiel auch männliche Journalisten, die solchen Tussen in Talkshows und andernorts immer wieder ein Podium für ihren Sexismus bieten. Auch die vielen Männer, die in der etablierten Genderszene tätig sind – vom Bundesforum über die Männer der Grünen bis zur Humboldt-Universität und dem WZB – versagen komplett, wenn es um den Schutz ihrer Geschlechtsgenossen geht. All diese Kerle machen um das Thema Falschbeschuldigungen einen großen Bogen der feministischen Korrektheit. Martenstein stellt unter den Meinungsbildnern unserer Gesellschaft insofern eine der lobenswerten Ausnahmen dar.

Hier findet man den vollständigen Artikel.