Dienstag, Dezember 21, 2010

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt deutsche Väter

Es ist ein Unding, dass sich deutsche Väter immer wieder erst bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hochkämpfen müssen, bis ihre Anliegen juristisch fair gewürdigt werden. Der aktuellste Fall:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil die Rechte leiblicher Väter gestärkt. Demnach kann ein 43 Jahre alter Nigerianer nun darauf hoffen, erstmals seine fünf Jahre alten Zwillinge zu treffen, die bei deren Mutter in Deutschland leben.


Die Tagesschau berichtet.