Dienstag, Dezember 21, 2010

Fall Assange: Wie eine falsche Agenturmeldung deutsche Medien zigfach irreführt

So behauptete also der Standard, wie auch 100e andere deutschsprachige Medien (198 Google-Treffer): Die «Fräulein A» genannte Schwedin soll er bei anderer Gelegenheit zu von ihr nicht gewünschtem Sex genötigt haben. (...) Es wird hier suggeriert, es hätten nach dem ersten konsensualen Sex, weitere nicht konsensuale Sexualakte mit Frau A stattgefunden. Wie auch immer man zum Sexualleben der drei involvierten Personen stehen mag, ich verbitte mir eine Verdrehung der Tatsachen.


Grundlage der falschen Agenturmeldung ist offenbar eine fehlerhafte Übersetzung von "to make sexual advances" ("sexuelle Annäherungsversuche unternehmen") als "zum Sex nötigen".

Näheres erfährt man hier.